Warum Antragsfristen bei Solarförderungen entscheidend sind
Viele Hausbesitzer verlieren jährlich tausende Euro an Fördergeldern, weil sie Antragsfristen übersehen oder falsch einschätzen. Bei Photovoltaik- und Solarthermie-Förderungen gilt grundsätzlich: Der Antrag muss VOR Beauftragung gestellt werden. Wer diese Regel missachtet, geht meist leer aus – selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über Antragsfristen für Solarförderungen in Deutschland: von bundesweiten KfW-Krediten über BAFA-Zuschüsse bis hin zu regionalen Programmen mit festen Stichtagen.
Grundregel bei allen Förderprogrammen: Antrag vor Auftragsvergabe
Die wichtigste Regel vorab: Bei praktisch allen Förderprogrammen muss der Antrag gestellt werden, BEVOR Sie den Auftrag an einen Installateur erteilen. Das bedeutet konkret:
- Keine Vertragsunterzeichnung vor Antragstellung
- Keine Anzahlung vor Bewilligung
- Keine Bestellung von Komponenten vor Förderzusage
- Keine Baugenehmigung vor Antragstellung (wenn nicht zwingend erforderlich)
Einzige Ausnahme: Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Diese wird nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet und kann nicht verfallen.
KfW-Kredit 270: Keine festen Fristen, aber Mittel begrenzt
Der KfW-Kredit 270 zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen hat keine festen Antragsfristen. Sie können Ihren Antrag ganzjährig über Ihre Hausbank stellen. Allerdings gibt es wichtige Besonderheiten:
Vorgehensweise bei KfW-Krediten
- Beratungsgespräch mit Hausbank vereinbaren – idealerweise 4 bis 6 Wochen vor geplanter Installation
- Kreditantrag über Hausbank einreichen – vor Auftragserteilung
- Bewilligungszusage abwarten – Bearbeitungszeit: 2 bis 4 Wochen
- Erst nach Zusage: Auftrag an Installateur erteilen
Wichtige Hinweise zu Bearbeitungszeiten
Obwohl keine festen Fristen existieren, sollten Sie ausreichend Vorlaufzeit einplanen:
- Beratungstermin bei Hausbank: 1 bis 2 Wochen Wartezeit
- Kreditprüfung durch KfW: 2 bis 4 Wochen
- Nachforderung von Unterlagen: kann weitere 1 bis 2 Wochen bedeuten
Praxistipp: Planen Sie mindestens 6 bis 8 Wochen zwischen Kreditantrag und gewünschtem Installationstermin ein. In der Hauptsaison (März bis September) können die Wartezeiten länger sein.
BAFA-Förderung für Solarthermie: Laufende Programme mit Bearbeitungszeit
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des BAFA fördert Solarthermieanlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Auch hier gibt es keine festen Stichtage, aber klare Fristen:
Antragstellung bei BAFA
- Antrag online stellen: vor Beauftragung der Installation
- Registrierungsnummer sofort erhalten: Diese Nummer müssen Sie aufbewahren
- Bewilligungsbescheid abwarten: Bearbeitungszeit 4 bis 8 Wochen
- Installation nach Bewilligung: innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung
Verwendungsnachweis nicht vergessen
Nach Abschluss der Installation haben Sie 6 Monate Zeit, den Verwendungsnachweis mit allen Rechnungen und Nachweisen einzureichen. Diese Frist ist verbindlich – bei Überschreitung kann die Förderung zurückgefordert werden.
Beispiel aus der Praxis: Familie Müller aus Nürnberg beantragte im Januar eine BAFA-Förderung für Solarthermie. Nach 5 Wochen kam die Bewilligung. Die Installation erfolgte im April. Den Verwendungsnachweis reichten sie im Juni ein – alles innerhalb der Fristen. Förderung: 3.500 Euro bewilligt und ausgezahlt.
Regionale Förderprogramme: Hier sind feste Stichtage die Regel
Anders als bei bundesweiten Programmen haben viele Bundesländer, Kommunen und Stadtwerke feste Antragsfenster oder Stichtage. Hier ist besondere Aufmerksamkeit gefordert:
Typische Fristen-Modelle regionaler Programme
Modell 1: Jährlicher Stichtag
Manche Programme öffnen nur einmal pro Jahr für wenige Wochen:
- Beispiel: Stadt München – Förderprogramm Photovoltaik
- Antragsfenster: jährlich im Februar/März
- Bearbeitungszeit: bis Mai
- Installation: bis Ende des Folgejahres
Modell 2: Mehrere Antragsfenster pro Jahr
Andere Programme haben quartalsweise Stichtage:
- Beispiel: Bundesland Baden-Württemberg – Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
- Antragsfenster: jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09., 31.12.
- Bearbeitung: innerhalb von 8 Wochen nach Stichtag
Modell 3: Windhund-Prinzip
Viele Programme vergeben Förderungen nach dem Prinzip “Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” – bis das Budget erschöpft ist:
- Beispiel: Diverse kommunale Fördertöpfe
- Keine festen Stichtage, aber begrenzte Mittel
- Oft sind Budgets bereits im Frühjahr ausgeschöpft
Wo finde ich regionale Fristen?
Die wichtigsten Anlaufstellen:
- Website Ihrer Stadt/Gemeinde – Rubrik Umwelt, Klimaschutz oder Förderprogramme
- Energieagentur Ihres Bundeslandes – zentrale Beratungsstelle
- Verbraucherzentrale – kostenlose Erstberatung
- Lokale Stadtwerke – oft eigene Förderprogramme
- Förderdatenbank des Bundes – unter www.foerderdatenbank.de
Wichtig: Informieren Sie sich bereits im Herbst des Vorjahres über Programme, die im Frühjahr starten. Viele Töpfe sind innerhalb weniger Tage oder Wochen ausgeschöpft.
Einspeisevergütung: Die einzige Förderung ohne Vorab-Antrag
Die Einspeisevergütung nach dem EEG nimmt eine Sonderstellung ein. Sie müssen keinen Antrag vor Installation stellen. Stattdessen:
Ablauf bei Einspeisevergütung
- Anlagenbau und Inbetriebnahme
- Anmeldung beim Netzbetreiber – spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme
- Registrierung im Marktstammdatenregister – innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme
- Vergütung läuft ab Inbetriebnahme – für 20 Jahre garantiert
Es gibt also keine Antragsfrist im klassischen Sinne. Allerdings sinkt die Höhe der Einspeisevergütung monatlich (sogenannte Degression), weshalb eine zeitnahe Inbetriebnahme wirtschaftlich sinnvoll ist.
Kombination mehrerer Förderungen: Fristen im Blick behalten
Viele Anlagenbetreiber kombinieren verschiedene Förderungen – etwa KfW-Kredit, regionale Zuschüsse und Einspeisevergütung. Dabei müssen Sie alle relevanten Fristen beachten:
Checkliste für Mehrfach-Förderung
- Prüfen, welche Programme kombinierbar sind
- Früheste Antragsfrist identifizieren (meist regionale Programme)
- Alle Anträge VOR Beauftragung stellen
- Bewilligungen aller Programme abwarten
- Erst nach allen Zusagen: Auftrag erteilen
- Verwendungsnachweise fristgerecht einreichen
Beispiel: Ein Hausbesitzer aus Bayern kombiniert:
- KfW-Kredit 270 (Antrag im Januar, Zusage im Februar)
- Regionales 10.000-Häuser-Programm (Antrag im Januar, Stichtag 31.01., Zusage im März)
- Einspeisevergütung (Anmeldung nach Inbetriebnahme im Mai)
Da das regionale Programm den frühesten Stichtag hatte, musste bereits im Januar alles eingereicht werden. Die Installation konnte erst nach beiden Bewilligungen im April starten.
Häufige Fehler bei Antragsfristen – und wie Sie sie vermeiden
Fehler 1: Zu spät informiert
Problem: Viele erfahren erst von Fördermöglichkeiten, nachdem sie bereits einen Installateur beauftragt haben.
Lösung: Informieren Sie sich mindestens 3 bis 4 Monate vor geplanter Installation über alle verfügbaren Programme.
Fehler 2: Bearbeitungszeit unterschätzt
Problem: Der Antrag wird gestellt, aber die Installation soll schon in 2 Wochen starten.
Lösung: Rechnen Sie mit mindestens 6 bis 8 Wochen zwischen Antragstellung und Installationsbeginn.
Fehler 3: Regionale Stichtage verpasst
Problem: Das lokale Förderprogramm hatte bereits im Februar seinen Stichtag – Antrag kam zu spät.
Lösung: Setzen Sie sich bereits im Herbst mit regionalen Programmen auseinander. Viele öffnen im Januar/Februar.
Fehler 4: Verwendungsnachweis vergessen
Problem: Die Anlage läuft seit Monaten, aber der Verwendungsnachweis wurde nicht eingereicht.
Lösung: Notieren Sie sich die Frist (meist 6 Monate nach Inbetriebnahme) im Kalender und stellen Sie alle Unterlagen zeitnah zusammen.
Fehler 5: Vorzeitige Beauftragung
Problem: Der Installateur drängt auf schnellen Vertragsabschluss – noch vor Förderzusage.
Lösung: Bleiben Sie standhaft. Seriöse Fachbetriebe kennen die Förderregeln und warten die Bewilligung ab.
Praktischer Zeitplan: So verpassen Sie keine Frist
Hier ein konkreter Fahrplan für Ihre Förderanträge:
4 bis 6 Monate vor geplanter Installation
- Informieren Sie sich über alle Fördermöglichkeiten (Bund, Land, Kommune)
- Holen Sie erste Angebote von Installateuren ein (unverbindlich)
- Prüfen Sie Kombinierbarkeit verschiedener Programme
- Klären Sie technische Voraussetzungen (Dachstatik, Netzanschluss)
3 bis 4 Monate vorher
- Stellen Sie Anträge für regionale Programme mit frühen Stichtagen
- Vereinbaren Sie Beratungstermin mit Hausbank für KfW-Kredit
- Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen vor (Grundrisse, Energieausweise, Kostenvoranschläge)
2 bis 3 Monate vorher
- Reichen Sie KfW-Antrag über Hausbank ein
- Stellen Sie BAFA-Antrag (falls Solarthermie)
- Warten Sie Bewilligungen ab – keine Beauftragung in dieser Phase
Nach Bewilligungseingang
- Jetzt erst: verbindlicher Auftrag an Installateur
- Terminierung der Installation
- Klärung letzter Details
Nach Installation
- Anmeldung beim Netzbetreiber
- Registrierung im Marktstammdatenregister
- Erstellung Verwendungsnachweis (innerhalb von 6 Monaten)
- Einreichung aller Belege bei Förderstellen
Sonderfälle und Ausnahmen bei Fristen
Kulanzregelungen bei KfW
In begründeten Ausnahmefällen kann die KfW nachträgliche Anträge akzeptieren – etwa wenn der Fördernehmer nachweislich nicht wusste, dass ein Antrag erforderlich war. Verlassen Sie sich jedoch nicht darauf. Die Kulanzprüfung ist Einzelfallentscheidung und nicht garantiert.
Fristverlängerungen bei BAFA
Wenn Sie aus triftigen Gründen (z.B. Lieferverzögerungen, Insolvenz des Installateurs) die 24-Monats-Frist für die Installation nicht einhalten können, kann BAFA auf Antrag eine Verlängerung gewähren. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Fristablauf.
Nachbesserungen nach Verwendungsnachweis
Sollten bei Ihrem Verwendungsnachweis Unterlagen fehlen, erhalten Sie in der Regel eine Nachfrist von 4 bis 6 Wochen. Nutzen Sie diese unbedingt – sonst droht Rückforderung der Förderung.
Checkliste: Alle Fristen im Überblick
Nutzen Sie diese Checkliste, um keine wichtige Frist zu verpassen:
Vor Projektbeginn:
- Alle relevanten Förderprogramme recherchiert
- Fristen und Stichtage notiert
- Anträge VOR Beauftragung gestellt
- Bewilligungen aller Programme erhalten
Während Installation:
- Installation innerhalb bewilligter Frist (meist 24 Monate)
- Regelmäßige Dokumentation des Baufortschritts
- Sammlung aller Rechnungen und Nachweise
Nach Installation:
- Anmeldung beim Netzbetreiber (innerhalb 1 Monat)
- Registrierung im Marktstammdatenregister (innerhalb 1 Monat)
- Verwendungsnachweis erstellt (innerhalb 6 Monate)
- Unterlagen an Förderstellen übermittelt
Laufend:
- Einspeisevergütung wird korrekt abgerechnet
- Wartungsintervalle eingehalten (wichtig für Garantieansprüche)
Fazit: Frühe Planung sichert Fördergelder
Antragsfristen bei Solarförderungen sind strikt – wer sie verpasst, verschenkt oft mehrere tausend Euro. Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Antrag immer VOR Beauftragung – das gilt für fast alle Programme
- Bearbeitungszeiten einplanen – rechnen Sie mit 6 bis 8 Wochen
- Regionale Programme prüfen – oft mit festen Stichtagen oder begrenzten Budgets
- Verwendungsnachweise fristgerecht – meist innerhalb von 6 Monaten nach Installation
- Früh informieren – beginnen Sie 4 bis 6 Monate vor Installation
Mit der richtigen Planung und einem strukturierten Vorgehen sichern Sie sich alle verfügbaren Fördergelder – und können Ihre Solaranlage deutlich günstiger realisieren. Nutzen Sie die Checkliste in diesem Ratgeber, um keine wichtige Frist zu übersehen.
Bei Fragen zu konkreten Programmen und Fristen wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder Ihre lokale Energieagentur – dort erhalten Sie kostenlose Erstberatung und aktuelle Informationen zu allen relevanten Fördermöglichkeiten.



