Einspeisevergütung: Garantierte Einnahmen für 20 Jahre

Die Einspeisevergütung ist eine der wichtigsten Säulen der Photovoltaik-Förderung in Deutschland. Sie garantiert Ihnen über 20 Jahre hinweg feste Einnahmen für jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Damit schafft der Gesetzgeber Planungssicherheit und macht Photovoltaik-Investitionen kalkulierbar. In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zu den aktuellen Vergütungssätzen 2025, zur Anmeldung und zur optimalen Nutzung der Einspeisevergütung.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Zahlung für Solarstrom, den Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Sie wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingeführt und soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern.

Grundprinzip der Einspeisevergütung

Funktionsweise:

  • Sie produzieren mit Ihrer Photovoltaikanlage Solarstrom
  • Den Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, speisen Sie ins Netz ein
  • Ihr Netzbetreiber vergütet jede eingespeiste Kilowattstunde
  • Die Vergütungshöhe ist für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich automatisch auf Ihr Konto

Wichtig: Die Vergütungshöhe richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Einmal festgelegt, bleibt sie 20 Jahre lang konstant – unabhängig davon, wie sich die Sätze für neue Anlagen entwickeln.

Rechtsgrundlage: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG verpflichtet Netzbetreiber dazu:

  • Solarstrom vorrangig abzunehmen
  • Für den Netzanschluss zu sorgen
  • Die festgelegte Vergütung pünktlich zu zahlen
  • Den technischen Betrieb zu gewährleisten

Vorteil für Sie: Sie haben einen rechtlichen Anspruch auf Einspeisung und Vergütung. Der Netzbetreiber kann die Abnahme nicht verweigern.

Aktuelle Einspeisevergütungssätze 2025

Die Vergütungssätze werden halbjährlich leicht angepasst und sinken langfristig (Degression). Hier die aktuellen Sätze für Anlagen, die 2025 in Betrieb gehen:

Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch)

Bei Teileinspeisung verbrauchen Sie einen Teil Ihres Solarstroms selbst und speisen nur den Überschuss ein. Dies ist das häufigste Modell für Privathaushalte.

Vergütungssätze Teileinspeisung 2025:

Anlagen bis 10 kWp:

  • Vergütung: ca. 8,2 Cent pro kWh
  • Typisch für: Einfamilienhäuser, kleine Gewerbebetriebe

Anlagen 10 bis 40 kWp:

  • Vergütung: ca. 7,1 Cent pro kWh
  • Typisch für: Größere Wohnhäuser, mittlere Gewerbebetriebe

Anlagen 40 bis 100 kWp:

  • Vergütung: ca. 5,8 Cent pro kWh
  • Typisch für: Mehrfamilienhäuser, größere Gewerbeobjekte

Gestaffelte Vergütung bei größeren Anlagen: Wenn Ihre Anlage beispielsweise 15 kWp hat, erhalten Sie für die ersten 10 kWp den höheren Satz (8,2 Cent) und für die restlichen 5 kWp den niedrigeren Satz (7,1 Cent).

Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch)

Bei Volleinspeisung speisen Sie den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein und verbrauchen nichts selbst. Dafür gibt es deutlich höhere Vergütungssätze.

Vergütungssätze Volleinspeisung 2025:

Anlagen bis 10 kWp:

  • Vergütung: ca. 13,0 Cent pro kWh

Anlagen 10 bis 40 kWp:

  • Vergütung: ca. 10,9 Cent pro kWh

Anlagen 40 bis 100 kWp:

  • Vergütung: ca. 10,3 Cent pro kWh

Anlagen 100 bis 300 kWp:

  • Vergütung: ca. 10,1 Cent pro kWh

Wichtig: Die Entscheidung für Voll- oder Teileinspeisung treffen Sie vor der Inbetriebnahme und können sie nur einmal jährlich (zum Jahreswechsel) ändern.

Degression: So entwickeln sich die Sätze

Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression). Dies soll den technologischen Fortschritt und sinkende Anlagenpreise widerspiegeln.

Degressionsmechanismus:

  • Basis-Degression: 1 Prozent halbjährlich (2 Prozent jährlich)
  • Dynamische Anpassung: Bei starkem PV-Ausbau erhöht sich die Degression, bei schwachem Ausbau verringert sie sich
  • Ziel: Gleichmäßiger, planbarer Ausbau der Photovoltaik

Praxistipp: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höhere Vergütungssätze sichern Sie sich für die kommenden 20 Jahre. Die Differenz von wenigen Monaten kann über die Laufzeit mehrere hundert Euro ausmachen.

Volleinspeisung vs. Teileinspeisung: Was lohnt sich mehr?

Die Frage nach dem optimalen Einspeisemodell hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Wirtschaftlichkeitsvergleich

Beispielrechnung Einfamilienhaus mit 10-kWp-Anlage:

Szenario 1: Teileinspeisung mit Eigenverbrauch

  • Jahresproduktion: 10.000 kWh
  • Eigenverbrauch (30 Prozent): 3.000 kWh
  • Einspeisung (70 Prozent): 7.000 kWh
  • Einsparung durch Eigenverbrauch: 3.000 kWh x 0,35 Euro = 1.050 Euro
  • Einnahmen durch Einspeisung: 7.000 kWh x 0,082 Euro = 574 Euro
  • Gesamtertrag: 1.624 Euro pro Jahr

Szenario 2: Volleinspeisung

  • Jahresproduktion: 10.000 kWh
  • Einspeisung (100 Prozent): 10.000 kWh
  • Einnahmen durch Einspeisung: 10.000 kWh x 0,13 Euro = 1.300 Euro
  • Weiterhin Netzbezug für Haushalt: 4.000 kWh x 0,35 Euro = 1.400 Euro Kosten
  • Nettoertrag: 1.300 Euro Einnahmen - 1.400 Euro Mehrkosten = -100 Euro

Ergebnis: Bei diesem Beispiel ist Teileinspeisung mit Eigenverbrauch deutlich wirtschaftlicher (1.624 Euro vs. 1.300 Euro brutto).

Wann lohnt sich Volleinspeisung?

Volleinspeisung kann sich lohnen, wenn:

  1. Sehr große Dachfläche verfügbar

    • Sie können eine deutlich größere Anlage installieren als für Ihren Eigenbedarf nötig
    • Beispiel: 20-kWp-Anlage bei nur 3.000 kWh Hausverbrauch
  2. Tagsüber niemand zu Hause

    • Berufstätige ohne Homeoffice
    • Kein Batteriespeicher vorhanden
    • Eigenverbrauchsquote würde unter 20 Prozent liegen
  3. Gewerbebetriebe mit Nachtbetrieb

    • Produktion läuft hauptsächlich nachts
    • Tagsüber geringer Strombedarf
    • Großes Dach für überdimensionierte Anlage
  4. Vermietete Immobilien

    • Vermieter kann Strom nicht direkt an Mieter verkaufen
    • Mieterstrom-Modell zu aufwendig
    • Volleinspeisung als einfache Lösung

Praxistipp: Lassen Sie sich von Ihrem Solateur beide Varianten durchrechnen. Die individuellen Gegebenheiten (Dachgröße, Verbrauchsprofil, Investitionskosten) beeinflussen die Wirtschaftlichkeit erheblich.

Wann lohnt sich Teileinspeisung mit Eigenverbrauch?

Teileinspeisung ist optimal bei:

  • Normalem Haushalt mit 3.000-5.000 kWh Jahresverbrauch
  • Homeoffice oder tagsüber anwesenden Personen
  • Installation eines Batteriespeichers
  • Elektroauto, das tagsüber geladen werden kann
  • Wärmepumpe im Betrieb

Vorteil: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist etwa 27 Cent wert (35 Cent Strompreis minus 8 Cent Einspeisevergütung). Diese Differenz ist wesentlich größer als bei Volleinspeisung. Um Ihre Eigenverbrauchsquote zu maximieren, lesen Sie unseren ausführlichen Ratgeber zum Optimieren des Photovoltaik-Eigenverbrauchs mit zehn bewährten Strategien.

Anmeldung und Inbetriebnahme: So erhalten Sie die Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung wird nicht automatisch gewährt – Sie müssen Ihre Anlage korrekt anmelden.

Schritt 1: Anmeldung beim Netzbetreiber

Wer meldet an: In der Regel übernimmt Ihr Installateur die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber. Diese erfolgt bereits vor der Installation.

Was wird angemeldet:

  • Technische Daten der PV-Anlage (Leistung, Module, Wechselrichter)
  • Geplantes Inbetriebnahmedatum
  • Standort der Anlage
  • Gewünschtes Einspeisemodell (Voll- oder Teileinspeisung)

Netzbetreiber prüft:

  • Netzkapazität am Anschlusspunkt
  • Erforderliche Zählerumrüstung (Zweirichtungszähler)
  • Technische Anschlussbedingungen

Dauer: Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-8 Wochen. In dieser Zeit wird auch ein Termin für den Zählertausch vereinbart.

Schritt 2: Netzanschluss und Zählertausch

Zweirichtungszähler: Für die Einspeisung benötigen Sie einen Zweirichtungszähler, der sowohl Bezug als auch Einspeisung misst. Der Netzbetreiber installiert diesen in der Regel kostenlos.

Moderne Messeinrichtung (Smart Meter): Bei Anlagen über 7 kWp wird oft ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) installiert. Dieses ermöglicht die digitale Übertragung der Zählerstände.

Inbetriebnahmeprotokoll: Ihr Installateur erstellt ein Inbetriebnahmeprotokoll, das bestätigt, dass die Anlage ordnungsgemäß installiert wurde und alle Sicherheitsvorschriften erfüllt.

Schritt 3: Registrierung im Marktstammdatenregister

Pflicht für alle Anlagenbetreiber: Sie müssen Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren.

Ohne Registrierung:

  • Keine Einspeisevergütung
  • Mögliche Bußgelder
  • Keine Teilnahme an EEG-Förderung

So funktioniert die Registrierung:

  1. Gehen Sie auf www.marktstammdatenregister.de
  2. Erstellen Sie ein kostenloses Nutzerkonto
  3. Klicken Sie auf “Neue Anlage registrieren”
  4. Wählen Sie “Solaranlage”
  5. Geben Sie alle technischen Daten ein (Leistung, Inbetriebnahmedatum, Standort)
  6. Laden Sie das Inbetriebnahmeprotokoll hoch
  7. Bestätigen Sie die Angaben

Dauer: Die Registrierung dauert etwa 10-15 Minuten und ist sofort wirksam.

Praxistipp: Legen Sie sich alle technischen Unterlagen bereit, bevor Sie mit der Registrierung beginnen. Sie benötigen genaue Angaben zu Modulleistung, Wechselrichtertyp, Himmelsrichtung und Dachneigung.

Schritt 4: Einspeisevertrag und Abrechnung

Automatischer Vertrag: Mit der Netzanmeldung kommt automatisch ein Einspeisevertrag zwischen Ihnen und dem Netzbetreiber zustande. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Monatliche Abrechnung:

  • Der Zweirichtungszähler misst kontinuierlich Ihre Einspeisung
  • Der Netzbetreiber liest die Werte ab (bei Smart Meter automatisch)
  • Sie erhalten monatlich eine Abrechnung und die Vergütung auf Ihr Konto

Jahresabrechnung: Einmal jährlich erfolgt eine Endabrechnung mit Zählerstandsablesung und Korrektur eventueller Abschlagsdifferenzen.

Auszahlung der Einspeisevergütung: So funktioniert es

Monatliche Auszahlung

Ablauf:

  • Netzbetreiber ermittelt monatlich Ihre Einspeisung
  • Berechnung: Eingespeiste kWh x Vergütungssatz
  • Überweisung erfolgt in der Regel bis Mitte des Folgemonats
  • Beispiel: Einspeisung im Januar wird Mitte Februar ausgezahlt

Beispielrechnung:

  • Einspeisung im Januar: 800 kWh
  • Vergütungssatz: 8,2 Cent/kWh
  • Auszahlung: 800 x 0,082 Euro = 65,60 Euro

Abrechnungsmodalitäten

Was steht auf der Abrechnung:

  • Zeitraum der Abrechnung
  • Zählerstand zu Beginn und Ende
  • Eingespeiste Kilowattstunden
  • Vergütungssatz
  • Bruttobetrag
  • Eventuell Abzüge (sehr selten)

Kontaktdaten: Ihr Netzbetreiber ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Abrechnung. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder im Internet.

Steuerliche Behandlung der Einnahmen

Kleinanlagen bis 30 kWp (Einfamilienhaus):

  • Seit 2022 von der Einkommensteuer befreit
  • Sie müssen die Einnahmen nicht in der Steuererklärung angeben
  • Keine Gewinnermittlung, keine EÜR erforderlich
  • Gilt für Anlagen auf oder in Gebäuden

Größere Anlagen über 30 kWp:

  • Einnahmen sind steuerpflichtig
  • Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanz
  • Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewinn pro Jahr

Umsatzsteuer seit 2023:

  • Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 30 kWp
  • Keine Umsatzsteuer auf Lieferung und Installation
  • Die meisten Betreiber wählen die Kleinunternehmerregelung
  • Kein Vorsteuerabzug, aber auch keine Umsatzsteuerpflicht auf Einnahmen

Praxistipp: Für die allermeisten Privathaushalte bedeutet die Steuerbefreiung: Sie erhalten die Einspeisevergütung netto auf Ihr Konto und müssen sich um nichts weiter kümmern.

Kombination mit anderen Förderungen

Die Einspeisevergütung lässt sich problemlos mit anderen Förderprogrammen kombinieren:

Kombinierbare Förderungen

KfW-Kredit 270:

  • Zinsgünstige Finanzierung der Anlage
  • Einspeisevergütung zusätzlich möglich
  • Keine Anrechnung auf Fördersummen

Regionale Zuschüsse:

  • Landes- und kommunale Förderprogramme
  • Direkte Investitionszuschüsse
  • Einspeisevergütung bleibt unberührt

Batteriespeicher-Förderung:

  • Zuschüsse für Speicher (z.B. Bayern, NRW, Berlin)
  • Einspeisevergütung für nicht gespeicherten Überschuss
  • Optimale Kombination für maximalen Eigenverbrauch

Steuerliche Vorteile:

  • Investitionsabzugsbetrag bei gewerblicher Nutzung
  • Abschreibungen bei größeren Anlagen
  • Einspeisevergütung parallel nutzbar

Wichtig: Die Einspeisevergütung ist kein Zuschuss, sondern eine Vergütung für tatsächlich eingespeisten Strom. Sie kann daher mit allen anderen Förderprogrammen kombiniert werden.

Einspeisevergütung über 20 Jahre: Langfristige Planung

Was passiert nach 20 Jahren?

Nach Ablauf der 20-jährigen Vergütungsdauer haben Sie mehrere Optionen:

Option 1: Weiterbetrieb mit Marktpreis-Einspeisung

  • Sie können weiter einspeisen
  • Vergütung zum Marktwert des Stroms (aktuell 5-8 Cent/kWh)
  • Keine feste Garantie mehr, Preis schwankt

Option 2: Vollständiger Eigenverbrauch

  • Umstellung auf 100 Prozent Eigenverbrauch
  • Installation eines Batteriespeichers (falls noch nicht vorhanden)
  • Minimale Einspeisung, maximale Unabhängigkeit

Option 3: Repowering (Anlagenmodernisierung)

  • Austausch alter Module gegen neue, effizientere
  • Neue 20-jährige Vergütung zu aktuellen Sätzen
  • Lohnt sich meist nur bei sehr alten Anlagen (vor 2010)

Option 4: Abbau der Anlage

  • Bei Anlagen, die Ende der Lebensdauer erreicht haben
  • Entsorgung über zertifizierte Recyclingunternehmen
  • Meist nicht nötig, da Module 30-40 Jahre halten

Praxistipp: Die meisten Betreiber wählen nach 20 Jahren den Weiterbetrieb mit maximalem Eigenverbrauch. Die Anlage ist längst amortisiert, jede weitere Kilowattstunde ist reiner Gewinn.

Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich die Einspeisevergütung 2025?

Beispielrechnung Einfamilienhaus

Annahmen:

  • Anlagengröße: 10 kWp
  • Investitionskosten: 15.000 Euro (inkl. Installation)
  • Jahresproduktion: 10.000 kWh
  • Eigenverbrauch: 30 Prozent (3.000 kWh)
  • Einspeisung: 70 Prozent (7.000 kWh)
  • Vergütungssatz: 8,2 Cent/kWh
  • Strompreis: 35 Cent/kWh

Jährliche Erträge:

  • Eigenverbrauch: 3.000 kWh x 0,35 Euro = 1.050 Euro erspart
  • Einspeisung: 7.000 kWh x 0,082 Euro = 574 Euro Einnahmen
  • Gesamt: 1.624 Euro pro Jahr

Amortisation:

  • Investition: 15.000 Euro
  • Jährlicher Ertrag: 1.624 Euro
  • Amortisationszeit: ca. 9,2 Jahre

Gesamtertrag über 20 Jahre:

  • 20 x 1.624 Euro = 32.480 Euro
  • Abzüglich Investition: 32.480 - 15.000 = 17.480 Euro
  • Rendite: ca. 5-6 Prozent pro Jahr

Bei steigenden Strompreisen verbessert sich die Rendite weiter, da die Ersparnis durch Eigenverbrauch steigt.

Vergleich mit Kapitalanlagen

Photovoltaik vs. andere Investments:

  • Sparbuch: 1-2 Prozent Zinsen
  • Tagesgeld: 2-3 Prozent Zinsen
  • Festgeld: 2,5-3,5 Prozent Zinsen
  • Aktien-ETF: 6-8 Prozent durchschnittlich (mit Schwankungen)
  • Photovoltaik: 5-7 Prozent praktisch risikofrei

Vorteile von PV gegenüber anderen Anlagen:

  • Garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre
  • Zusätzliche Ersparnis durch Eigenverbrauch
  • Inflationsschutz (Strompreise steigen tendenziell)
  • Sachwertinvestition (Anlage gehört Ihnen)
  • Unabhängigkeit von Energieversorgern

Häufige Fehler und Probleme vermeiden

Fehler 1: Vergessene MaStR-Registrierung

Problem: Viele Betreiber vergessen die Registrierung im Marktstammdatenregister oder schieben sie auf.

Folge: Keine Einspeisevergütung, mögliche Bußgelder bis 50.000 Euro

Lösung: Registrierung sofort nach Inbetriebnahme vornehmen, Erinnerung im Kalender eintragen

Fehler 2: Falsche Angaben bei der Anmeldung

Problem: Leistung oder Inbetriebnahmedatum falsch angegeben

Folge: Falsche Vergütungshöhe, Nachforderungen oder Kürzungen

Lösung: Alle Angaben sorgfältig mit den Unterlagen abgleichen, bei Unsicherheit Installateur fragen

Fehler 3: Einspeisemanagement nicht beachtet

Problem: Bei Anlagen über 25 kWp ist eine Fernsteuerung durch den Netzbetreiber Pflicht

Folge: Anlage darf nicht in Betrieb gehen, keine Vergütung

Lösung: Installateur informiert über technische Anforderungen, Fernsteuerungsmodul einbauen lassen

Fehler 4: Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung vergessen

Problem: Sie wollten das Einspeisemodell zum Jahreswechsel ändern, haben es aber vergessen

Folge: Weiterer Betrieb im alten Modell, Änderung erst zum nächsten Jahreswechsel möglich

Lösung: Frist vormerken (bis 30. November dem Netzbetreiber mitteilen), schriftlich kommunizieren

Fehler 5: Fehlende Dokumentation

Problem: Unterlagen zu Vergütungssatz, Inbetriebnahme oder Abrechnung nicht aufbewahrt

Folge: Bei Unstimmigkeiten keine Nachweise vorhanden

Lösung: Alle Dokumente mindestens 20 Jahre aufbewahren, digitale Kopien anlegen

Zukunft der Einspeisevergütung: Ausblick

Entwicklungen bis 2030

Tendenz sinkender Vergütungssätze: Durch die fortschreitende Degression werden die Vergütungssätze weiter sinken. Parallel sinken aber auch die Anlagenpreise, sodass die Wirtschaftlichkeit erhalten bleibt.

Fokus auf Eigenverbrauch: Der Gesetzgeber fördert zunehmend Eigenverbrauch und netzdienliche Speicher. Die Differenz zwischen Voll- und Teileinspeisung wird voraussichtlich bestehen bleiben.

Flexibilisierung: Künftig könnten Anreize für flexible Einspeisung geschaffen werden: Höhere Vergütung zu Zeiten mit geringer Einspeisung, niedrigere bei Überangebot.

Smart-Grid-Integration: Intelligente Steuerung von Einspeisung und Verbrauch wird wichtiger. Netzdienliche Anlagen könnten Bonusvergütungen erhalten.

Empfehlungen für Neueinsteiger

Jetzt investieren lohnt sich: Trotz sinkender Vergütungssätze ist Photovoltaik 2025 wirtschaftlich sehr attraktiv. Die Kombination aus Eigenverbrauch, Einspeisevergütung und staatlichen Zuschüssen macht die Investition lohnenswert.

Auf Eigenverbrauch setzen: Planen Sie Ihre Anlage so, dass Sie möglichst viel selbst verbrauchen. Batteriespeicher, Wärmepumpe und E-Auto erhöhen den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit.

Größer denken: Installieren Sie lieber eine etwas größere Anlage. Die Mehrkosten pro kWp sinken mit der Anlagengröße, und Sie haben Reserven für künftig steigende Stromverbräuche.

Fazit: Einspeisevergütung als verlässlicher Partner

Die Einspeisevergütung ist auch 2025 ein wichtiger Baustein der Photovoltaik-Finanzierung. Zwar sind die Sätze niedriger als in der Anfangszeit der Solarförderung, doch die Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisung macht Photovoltaik wirtschaftlich attraktiv.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Garantierte Einnahmen: 20 Jahre feste Vergütung ab Inbetriebnahme
  2. Aktuelle Sätze: 8,2 Cent/kWh (Teileinspeisung) bis 13 Cent/kWh (Volleinspeisung) für Kleinanlagen
  3. Eigenverbrauch lohnt sich: Meist wirtschaftlicher als Volleinspeisung
  4. Einfache Anmeldung: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
  5. Steuerfrei für Kleinanlagen: Bis 30 kWp keine Einkommensteuer auf Einnahmen
  6. Kombinierbar: Mit allen anderen Förderprogrammen nutzbar

Nutzen Sie die Einspeisevergütung als sicheren Baustein Ihrer Solarinvestition. In Kombination mit maximalem Eigenverbrauch erreichen Sie Renditen von 5-7 Prozent – und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Starten Sie jetzt mit Ihrer Planung und sichern Sie sich die aktuellen Vergütungssätze für die kommenden 20 Jahre. Jeder Monat früher bedeutet höhere garantierte Einnahmen über die gesamte Laufzeit!